Bundesrecht konsolidiert

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DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung § 1

Kurztitel

DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 318/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen

Text

Sicherstellung der Steuer auf die Löhne bei Arbeitskräftegestellung

Paragraph eins,

Bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gelten mit dem Einbehalt und der Abfuhr von 70 % der Abzugsteuer vom Gestellungsentgelt (Paragraphen 99, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 100, Absatz eins, EStG 1988) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der überlassenen Arbeitskräfte im Sinne des Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 4, EStG 1988 als wirtschaftlich bereits nach Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1988 erfasst sowie deren Besteuerung sichergestellt.

Im RIS seit

26.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2022

Gesetzesnummer

20011998

Dokumentnummer

NOR40246880

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