DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.2022
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget; 31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gelten mit dem Einbehalt und der Abfuhr von 70 % der Abzugsteuer vom Gestellungsentgelt (Paragraphen 99, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 100, Absatz eins, EStG 1988) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der überlassenen Arbeitskräfte im Sinne des Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 4, EStG 1988 als wirtschaftlich bereits nach Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1988 erfasst sowie deren Besteuerung sichergestellt.
26.08.2022
20011998
NOR40246880