die schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen und englischen Sprache sowie in einer der folgenden Sprachen: Arabisch, Chinesisch, Französisch, Spanisch oder Russisch. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Französisch als dritte Sprache gewählt haben, ist das passive Verständnis der französischen Sprache zu bewerten. Darüber hinaus ist auch die Kenntnis weiterer Fremdsprachen, die nach Ansicht der Kommission für eine Dienstleistung im Ausland von Nutzen sind, zur Bewertung heranzuziehen.