Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.07.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§ 12.Paragraph 12,
Die Aufnahme oder Übernahme in den auswärtigen Dienst erfolgt nach Maßgabe freier Planstellen und der Verfügbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber gemäß der von der jeweiligen Auswahl-Kommission festgestellten Reihung.
Im RIS seit
01.07.2022
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2022
Gesetzesnummer
20011947
Dokumentnummer
NOR40245219