Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 12
01.07.2022
14/01 Verwaltungsorganisation
Die Aufnahme oder Übernahme in den auswärtigen Dienst erfolgt nach Maßgabe freier Planstellen und der Verfügbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber gemäß der von der jeweiligen Auswahl-Kommission festgestellten Reihung.
01.07.2022
20011947
NOR40245219