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Telekomanzeigeverordnung § 2
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 1 am 21.08.2026
§ 3 am 21.08.2026
Alle Fassungen
§ 2 heute
§ 2 gültig ab 15.06.2022
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Telekomanzeigeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 215/2022
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
15.06.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
TKA-V
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Elektronisches Format
§ 2.
Paragraph 2,
(1)
Absatz eins,
Die unter die Anzeigepflicht gemäß § 133 Abs. 1 TKG 2021 fallenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sowie Änderungen derselben sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse anzeige@rtr.at zu übermitteln.
Die unter die Anzeigepflicht gemäß Paragraph 133, Absatz eins, TKG 2021 fallenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sowie Änderungen derselben sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse anzeige@rtr.at zu übermitteln.
(2)
Absatz 2,
Der Betreff des E-Mails hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
1.
Ziffer eins
Name des Anbieters,
2.
Ziffer 2
den Hinweis, dass es sich um eine Anzeige nach § 133 Abs. 1 TKG 2021 handelt,
den Hinweis, dass es sich um eine Anzeige nach Paragraph 133, Absatz eins, TKG 2021 handelt,
3.
Ziffer 3
Angaben dazu, ob es sich um eine Neuanzeige oder eine Änderungsanzeige handelt.
(3)
Absatz 3,
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind als PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument im Anhang des E-Mails zu übermitteln. Die übermittelten Dokumente haben alle für die Darstellung notwendigen Inhalte zu enthalten, ein Nachladen von externen Datenströmen ist unzulässig. Der Dokumenteninhalt muss orts- und systemunabhängig darstellbar sein.
(4)
Absatz 4,
Bei Änderungsanzeigen sind die anzeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen in einem PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument zu übermitteln und die geänderten Bestimmungen im Änderungsmodus darzustellen oder anderweitig deutlich und nachvollziehbar kenntlich zu machen. Darüber hinaus ist ein weiteres PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument mit jener Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen, die der Anbieter im Geschäftsverkehr zu verwenden beabsichtigt, zu übermitteln.
Im RIS seit
13.06.2022
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022
Gesetzesnummer
20011923
Dokumentnummer
NOR40244745
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/215/P2/NOR40244745
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