Bundesrecht konsolidiert

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Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung § 1

Kurztitel

Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 189/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.11.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Paragraph eins,

Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden tritt bei rechtskräftiger Verhängung einer Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochenen Freiheitsstrafe ein, die wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020,, in der jeweils geltenden Fassung

  1. Ziffer eins
    aufgrund der Missachtung eines Betretungsverbotes oder
  2. Ziffer 2
    wiederholt (in mindestens zwei Fällen) aufgrund der Unterlassung von Einlasskontrollen hinsichtlich des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, festgelegter Personenzahlen oder festgelegter Zeiten ausgesprochen wurde.

Im RIS seit

18.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022

Gesetzesnummer

20011906

Dokumentnummer

NOR40244185

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