Kurztitel
Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 189/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2022,
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden tritt bei rechtskräftiger Verhängung einer Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochenen Freiheitsstrafe ein, die wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der jeweils geltenden Fassung Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden tritt bei rechtskräftiger Verhängung einer Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochenen Freiheitsstrafe ein, die wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020,, in der jeweils geltenden Fassung
aufgrund der Missachtung eines Betretungsverbotes oder
wiederholt (in mindestens zwei Fällen) aufgrund der Unterlassung von Einlasskontrollen hinsichtlich des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, festgelegter Personenzahlen oder festgelegter Zeiten ausgesprochen wurde.