Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Text
Strafbestimmungen
§ 5.Paragraph 5,
Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach § 10 DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen. Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 10, DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen.
Im RIS seit
02.12.2021
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2021
Gesetzesnummer
20011728
Dokumentnummer
NOR40239497