Meldeverordnung ZABIL-DL 1 aus 2022, der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 510 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2022
37/01 Geld- und Währungsrecht
Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 10, DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen.
02.12.2021
20011728
NOR40239497