Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
30.10.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
(2)Absatz 2,Mit Wirksamkeit dieser Satzung tritt die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird, BGBl. II Nr. 446/2021, außer Kraft.Mit Wirksamkeit dieser Satzung tritt die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2021,, außer Kraft.
Im RIS seit
03.11.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021
Gesetzesnummer
20011683
Dokumentnummer
NOR40238700