Absatz eins,Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 3
30.10.2021
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
03.11.2021
20011683
NOR40238700