Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1
Inkrafttretensdatum
15.09.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
Text
Lehrplan
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für den Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
(2)Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Im RIS seit
14.09.2021
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021
Gesetzesnummer
20011657
Dokumentnummer
NOR40237976