Kurztitel

Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation

Text

Lehrplan

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für den Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
  2. Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021

Gesetzesnummer

20011657

Dokumentnummer

NOR40237976