bis zum letzten Tag des Folgemonats den Rohstoffeingang (Menge, angegeben in Kilogramm, Fettgehalt und Eiweißgehalt der angelieferten rohen Kuhmilch), getrennt nach Eigenanlieferung und zugekaufter Menge, wobei der Rohstoffeingang nach den jeweiligen Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten getrennt anzuführen ist,