Absatz eins,Die Unternehmen haben monatlich zu melden:
- Ziffer einsbis zum 22. des Folgemonats den Rohstoffeingang (Gesamteingang der angelieferten rohen Kuhmilch, angegeben in Kilogramm, Fettgehalt und Eiweißgehalt sowie zusätzlich getrennt nach Biomilch, Heumilch und Bioheumilch),
- Ziffer 2bis zum letzten Tag des Folgemonats den Rohstoffeingang (Menge, angegeben in Kilogramm, Fettgehalt und Eiweißgehalt der angelieferten rohen Kuhmilch), getrennt nach Eigenanlieferung und zugekaufter Menge, wobei der Rohstoffeingang nach den jeweiligen Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten getrennt anzuführen ist,
- Ziffer 3bis zum letzten Tag des Folgemonats den Milchversand (Menge, angegeben in Kilogramm, Fettgehalt und Eiweißgehalt der versendeten Kuhmilch und des versendeten Rahms), untergliedert in
- Litera aLieferungen innerhalb des Bundesgebietes und
- Litera bLieferungen in andere Staaten,
- Ziffer 4bis zum letzten Tag des Folgemonats die Herstellung von Milch und Milcherzeugnissen,
- Ziffer 5bis zum letzten Tag des Folgemonats den Bestand von Milch und Milcherzeugnissen,
- Ziffer 6bis zum letzten Tag des Folgemonats den Absatz von Milch und Milcherzeugnissen,
- Ziffer 7bis zum 22. des Folgemonats den Auszahlungspreis für Milch sowie die Zuschläge für Biomilch, Heumilch und Bioheumilch sowie
- Ziffer 8bis zum 22. des Folgemonats nachstehende Daten je Milcherzeuger:
- Litera adie Betriebsnummer,
- Litera bdie Liefermenge in Kilogramm und
- Litera cdie gelieferten Fetteinheiten.