Bundesrecht konsolidiert

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Nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie § 2

Kurztitel

Nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 284/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Beauftragte Kurzarbeitsbeihilfenprüfung

Paragraph 2,

Wird das Finanzamt gemäß Paragraph 13, CFPG angewiesen, eine Kurzarbeitsbeihilfenprüfung durchzuführen, kann es sich für deren Durchführung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge bedienen. In diesem Fall sind die für die Lohnsteuerprüfung geltenden Regelungen des Paragraph 5 und des Paragraph 10, Absatz eins, PLABG sinngemäß anzuwenden.

Im RIS seit

01.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2021

Gesetzesnummer

20011578

Dokumentnummer

NOR40235527

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