Nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 2
01.07.2021
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Wird das Finanzamt gemäß Paragraph 13, CFPG angewiesen, eine Kurzarbeitsbeihilfenprüfung durchzuführen, kann es sich für deren Durchführung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge bedienen. In diesem Fall sind die für die Lohnsteuerprüfung geltenden Regelungen des Paragraph 5 und des Paragraph 10, Absatz eins, PLABG sinngemäß anzuwenden.
01.07.2021
20011578
NOR40235527