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Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 273/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

23.08.2021

Außerkrafttretensdatum

24.08.2021

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei teilweiser Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der S33 Kremser Schnellstraße festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Knoten St. Pölten der Abschnitt
    Anmerkung, Litera a, mit 22.8.2021 außer Kraft getreten)
    Anmerkung, Litera b, tritt mit 25.8.2021 in Kraft)
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Krems der Abschnitt der Richtungsfahrbahn Krems zwischen k 2,745 und km 6,725.

Im RIS seit

25.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021

Gesetzesnummer

20011573

Dokumentnummer

NOR40235303

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