Bundesrecht konsolidiert

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Bildungsdokumentationsverordnung 2021 § 10b

Kurztitel

Bildungsdokumentationsverordnung 2021

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 268/2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 26/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 10b

Inkrafttretensdatum

19.02.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BilDokV 2021

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 29 Abs. 6

Text

Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule

Paragraph 10 b,

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie die Leiterinnen und Leiter der Schulbehörden sind berechtigt, folgende Daten von zur Sommerschule angemeldeten Schülerinnen und Schülern zu verarbeiten:

  1. Ziffer eins
    Namen,
  2. Ziffer 2
    Geburtsdatum,
  3. Ziffer 3
    Staatsbürgerschaft,
  4. Ziffer 4
    die verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen BF und AS,
  5. Ziffer 5
    Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers,
  6. Ziffer 6
    Erst- und Alltagssprache(n),
  7. Ziffer 7
    Sonderpädagogischer Förderbedarf,
  8. Ziffer 8
    Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
  9. Ziffer 9
    Außerordentlicher Status,
  10. Ziffer 10
    Informationen zur besuchten Schule (Schulkennzahl, Bezeichnung, Adresse),
  11. Ziffer 11
    Informationen zur besuchten Sommerschule (Schulkennzahl, Bezeichnung, Adresse),
  12. Ziffer 12
    Schulstufe,
  13. Ziffer 13
    Gegenstände,
  14. Ziffer 14
    Informationen zu den schulischen Leistungen, sofern sie für die Teilnahme an der Sommerschule relevant sind und
  15. Ziffer 15
    Transportbedarf.
Diese Daten, sowie die Daten über die Teilnahme an der Sommerschule dürfen von den Leiterinnen und Leitern der jeweils zuständigen Schulbehörde, der Sommerschule und der Schule, an der gemäß Paragraph 12, Absatz 10, SchUG die Anmeldung zur Sommerschule erfolgte, im Datenverbund abgefragt werden.

Schlagworte

Erstsprache

Im RIS seit

19.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026

Gesetzesnummer

20011570

Dokumentnummer

NOR40276231

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2021/268/P10b/NOR40276231

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