Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau-Ausbildungsordnung § 3

Kurztitel

Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 200/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4,Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5,Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Struktur des Medizinproduktehandels, Branchentrends).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in Gesundheits- und sozialen Diensten darstellen.

1.4 spezifische rechtliche Bestimmungen und Vorschriften im Medizinproduktehandel

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    entsprechend der nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen zu Medizinprodukten agieren.
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    berufsrelevante rechtliche Vorschriften darstellen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich anwenden (zB Medizinproduktegesetz, Bundes- und Landeskrankenanstaltengesetze, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Ärztegesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Elektrotechnikgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnungen, Maß- und Eichgesetz, MTD-Gesetz, gehobene Medizinisch-Technische Dienste Gesetz, Preisgesetz, ÖVE-Normen).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    Klassifizierung von Medizinprodukten erklären und die Klasse von Medizinprodukten in Erfahrung bringen.
  1. eins Punkt 4 Punkt 4
    wesentliche Pflichten des Medizinprodukteherstellers gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung darstellen (zB Intervalle der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung, Intervalle der messtechnischen Kontrolle).
  1. eins Punkt 4 Punkt 5
    meldepflichtige Vorgänge benennen und diese gemeinsam mit dem zuständigen Beauftragten bearbeiten (zB Meldung an die zuständige Behörde BASG).
  1. eins Punkt 4 Punkt 6
    die Schweige- und Verschwiegenheitspflicht einhalten.

1.5 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.6 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbeleges einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.

1.7 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 7 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 7 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 8
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.8 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).

1.9 Kundenorientiertes Agieren, (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 9 Punkt eins
    erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 9 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden. 

1.10 Betriebliches Rechnungswesen

Er/Sie kann

  1. eins Punkt 10 Punkt eins
    die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei seinen/ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
  1. eins Punkt 10 Punkt 2
    die Grundlagen des Rechnungswesens des Lehrbetriebs bei der Ausführung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 10 Punkt 3
    Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
  1. eins Punkt 10 Punkt 4
    übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach betrieblichen Vorgaben ablegen oder weiterleiten.
  1. eins Punkt 10 Punkt 5
    die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.
  1. eins Punkt 10 Punkt 6
    einfache Kennzahlen ermitteln.
  1. eins Punkt 10 Punkt 7
    Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    Qualitätsmanagementsysteme im Bereich der Medizinprodukte darstellen (zB Medizinprodukte-Vigilanz, Chargenverwaltung, Artikelrückverfolgung).
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    an der Entwicklung von Qualitätsstandards des Lehrbetriebs mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 5
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 6
    im Anlassfall bei der Artikelrückverfolgung mitarbeiten

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 8
    mit erkrankten Kunden fachgerecht umgehen.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende

analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
  1. 3 Punkt eins Punkt 5
    mit sensiblen Daten bzw. Gesundheitsdaten fachgerecht umgehen und entsprechend der betrieblichen Vorgaben vernichten.

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, CRM).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren
  1. 3 Punkt 3 Punkt 4
    kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein..

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. Absatz 6,Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Verkauf und Kundenberatung

4.1 Kundenberatung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    Kundenwünsche und Kundenbedarf ermitteln.

 

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken beraten.

x

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    Kunden auf Grundlage seines/ihres fachlichen Know-Hows (Bewegungsapparat sowie dessen Pathologie, Herz- Kreislaufsystem, Urogenitalsystem, Atmung, Verdauungssystem) beraten.

x

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    Kunden über die Waren des betrieblichen Sortiments informieren und beraten.

 

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    Kunden betreuen (zB Maßnehmen, Anpassen von Medizinprodukten, richtige Größe bestimmen und empfehlen) soweit diese Tätigkeiten keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.

 

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    mit sterilen Produkten umgehen.

x

x

 

  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    die Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Medizinprodukten beachten.

x

x

 

  1. 4 Punkt eins Punkt 8
    Kunden auf die Wichtigkeit von Hygienemaßnahmen bei der Anwendung von Medizinprodukten hinweisen.

 

 

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 9
    einfache Kundengespräche in englischer Sprache führen.

 

 

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 10
    verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen berücksichtigen.

x

x

x

  1. 4 Punkt eins Punkt 11
    branchenrelevante medizinische Fachausdrücke verwenden.

x

x

x

4.2 Zusatzverkäufe und Serviceleistungen

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    Ergänzungs- und Ersatzartikel anbieten.

x

x

x

  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    über betriebliche Serviceleistungen informieren.

x

x

x

  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    einen Überblick über die Tätigkeiten bei der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten geben (schadhaft gewordene Bestandteile austauschen, Behälter nachfüllen, Zubehör anbringen, Geräte reinigen, Produkte, Abfall etc., Geräte warten), (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).

 

x

x

  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Medizinprodukte wiederaufbereiten (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).

 

x

x

4.3 Kaufabschluss

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    Abschlussfragen zum richtigen Zeitpunkt stellen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    Kunden bzgl. Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterscheiden einschulen (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).

 

 

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    die Kundeneinschulung dokumentieren und das jeweilige Produkt übergeben.

x

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    die Ware fachgerecht verpacken und ausfolgen.

x

x

x

4.4 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären. 

 

x

 

  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).

 

x

x

4.5 Kassaführung und Zahlungsverkehr

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die wichtigsten einschlägige Steuern und Abgaben darstellen (Umsatzsteuer, Medizinprodukteabgabe).

 

 

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    den Verkaufspreis ermitteln.

 

 

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    den Kassier- bzw. Fakturierungsvorgang mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten abschließen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 4
    die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen beim Abwickeln von Kassier- bzw. Fakturierungsvorgängen umsetzen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 5
    besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Retouren).

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 6
    Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.

 

 

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 7
    Rechnungen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausstellen.

 

 

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 8
    Heilbehelfe abrechnen (zB Verordnungsscheine ausfüllen).

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 9
    Verordnungen auf medizinische Schlüssigkeit und krankenversicherungsrechtliche Richtigkeit überprüfen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 10
    den Kassastand überprüfen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 5 Punkt 11
    den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.

 

x

x

5. Kompetenzbereich: Warenbeschaffung und Lagerung

5.1 Beschaffungsprozess

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    die Grundlagen des Beschaffungsprozesses (zB Bedarfserstellung Bezugsquellenauswahl) des Lehrbetriebes darstellen.

x

x

 

  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-) Verträgen darstellen.

x

x

 

  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-) Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.

x

x

 

5.2 Bedarfsermittlung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln.

 

x

x

  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    betriebliche Warenbewegungen erfassen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    den Warenbedarf ermitteln.

 

x

x

5.3 Angebotsvergleich

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Konformitätsbewertungsverfahren für die Zulassung von Medizinprodukten im EU-Raum (zB CE-Zeichen, benannte Stellen, Konformitätserklärung) darstellen.

x

 

 

  1. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Anfragen tätigen und Angebote einholen.

x

 

 

  1. 5 Punkt 3 Punkt 3
    neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 3 Punkt 4
    bei der Eignungsprüfung neuer Lieferanten und/oder Produkte mitwirken.

 

 

x

  1. 5 Punkt 3 Punkt 5
    Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 3 Punkt 6
    quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 3 Punkt 7
    Liefer- und Zahlungsklauseln in Bezug auf die Warenlieferung und auf die Abwicklung von Beförderungsaufträgen berücksichtigen.

 

x

x

5.4 Bestellungen

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 4 Punkt eins
    Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.

 

x

x

  1. 5 Punkt 4 Punkt 2
    Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 4 Punkt 3
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 4 Punkt 4
    Liefertermine überwachen.

 

 

x

5.5 Warentransport

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 5 Punkt eins
    besondere Vorschriften für den Transport von Medizinprodukten (zB Gefahrguttransporte, TRC-Transporte) darstellen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 5 Punkt 2
    den Warentransport für Medizinprodukte in Auftrag geben. (auch für besondere Medizinprodukte, wie zB Gefahrgüter).

 

x

 

5.6 Wareneingang

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 6 Punkt eins
    die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 6 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Kontrollieren des Ablaufdatums, der Verkehrsfähigkeit, der CE-Zeichen) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.

x

x

 

  1. 5 Punkt 6 Punkt 3
    die Rechnungskontrolle durchführen.

 

 

x

  1. 5 Punkt 6 Punkt 4
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen, Retournierung oder Entsorgung der Ware).

 

x

x

  1. 5 Punkt 6 Punkt 5
    Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.

 

 

x

5.7 Warenlagerung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 7 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft und des betrieblichen Warenflusses im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 7 Punkt 2
    die Lagerbedingungen von verschiedenen Artikeln seines Aufgabenbereichs unter Beachtung der Hygiene erklären und berücksichtigen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 7 Punkt 3
    Waren unter Beachtung der wesentlichen Lagervorschriften und Sicherheitsvorkehrungen lagern.

x

x

x

  1. 5 Punkt 7 Punkt 4
    Lagergeräte, die von ihm/ihr benutzt werden dürfen, sicher bedienen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 7 Punkt 5
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.

 

x

x

  1. 5 Punkt 7 Punkt 6
    das Lager verwalten und Lagerbestände kontrollieren sowie den Lagerbestand feststellen und überwachen (auch im Hinblick auf Hygiene).

 

x

x

6. Kompetenzbereich: Marketing

6.1 Grundlagen des betrieblichen Marketings

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    Ziele des betrieblichen Marketings erklären.

x

x

 

  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) geben.

x

x

 

  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    rechtliche Grenzen der Werbung in Bezug auf die Heilwirkung eines Produktes darstellen.

x

x

 

6.2 Sortimentsgestaltung 

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche).

x

x

x

  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    einen Überblick über das Sortiment des Lehrbetriebs hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Aufbau, Funktion, Bedienung und des Betriebes von Medizinprodukten (wie zB sterile Produkte, technische Hilfen für behinderte Menschen, Orthopädietechnik und wiederverwendbare Instrumente, zahnärztliche Produkte, Produkte zum Einmalgebrauch, ophtalmische und optische Produkte, aktive implantierbare Produkte, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, elektromedizinische und -mechanische Produkte, Krankenhausinventar, nichtaktive implantierbare Produkten, Röntgen und anderen bildgebenden Geräte) geben.

x

x

x

  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Warengruppen unterscheiden.

x

x

x

  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    angebotene Dienstleistungen des Lehrbetriebs darstellen.

x

x

x

  1. 6 Punkt 2 Punkt 5
    mit Waren sachgemäß umgehen.

x

x

x

6.3 Warenpräsentation und Verkaufsförderung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Waren fachgerecht platzieren.

 

x

x

  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Waren verkaufsgerecht und unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen präsentieren.

x

x

x

  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    bei der Organisation und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitarbeiten (zB einfache Dekorationsarbeiten durchführen).

 

x

x

6.4 Preisgestaltung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    die Grundlagen der betrieblichen Preisgestaltung erklären.

 

 

x

  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    darstellen, wie sich Endverbraucherpreise zusammensetzen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    Preise korrekt auszeichnen.

x

x

x

6.5 Kundenbindung

Er/Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    an Kundenbindungsprogrammen des Lehrbetriebs mitarbeiten.

x

x

x

  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    eine nachhaltige Verkäufer-Käuferbeziehung aufbauen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 5 Punkt 3
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Messen mitwirken).

 

x

x

  1. Absatz 7,Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Müllverwertung, Müllentsorgung, Informationsbeschaffung, Aufbauorganisation, Schweigepflicht, Lohnabrechnung, Eingangsrechnung, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitnehmerschutzvorgabe, Dateiorganisation, Dateistruktur, Herzsystem, Ergänzungsartikel, Qualitätsunterschied, Kassiervorgang, Lieferklausel, Anästhesiegerät, Geschäftsführerin, Ansprechpartnerin

Im RIS seit

03.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20011532

Dokumentnummer

NOR40233338

Navigation im Suchergebnis