1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Er/Sie kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Er/Sie kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Er/Sie kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Struktur des Medizinproduktehandels, Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in Gesundheits- und sozialen Diensten darstellen.
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1.4 spezifische rechtliche Bestimmungen und Vorschriften im Medizinproduktehandel |
Er/Sie kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins entsprechend der nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen zu Medizinprodukten agieren.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 berufsrelevante rechtliche Vorschriften darstellen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich anwenden (zB Medizinproduktegesetz, Bundes- und Landeskrankenanstaltengesetze, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Ärztegesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Elektrotechnikgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnungen, Maß- und Eichgesetz, MTD-Gesetz, gehobene Medizinisch-Technische Dienste Gesetz, Preisgesetz, ÖVE-Normen).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 Klassifizierung von Medizinprodukten erklären und die Klasse von Medizinprodukten in Erfahrung bringen.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 wesentliche Pflichten des Medizinprodukteherstellers gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung darstellen (zB Intervalle der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung, Intervalle der messtechnischen Kontrolle).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 meldepflichtige Vorgänge benennen und diese gemeinsam mit dem zuständigen Beauftragten bearbeiten (zB Meldung an die zuständige Behörde BASG).
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 die Schweige- und Verschwiegenheitspflicht einhalten.
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1.5 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Er/Sie kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.6 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Er/Sie kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbeleges einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
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1.7 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Er/Sie kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.7.4eins Punkt 7 Punkt 4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.7.5eins Punkt 7 Punkt 5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.7.6eins Punkt 7 Punkt 6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.7.7eins Punkt 7 Punkt 7 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.7.8eins Punkt 7 Punkt 8 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.
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1.8 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Er/Sie kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.9 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)1.9 Kundenorientiertes Agieren, (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Er/Sie kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.10 Betriebliches Rechnungswesen |
Er/Sie kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei seinen/ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die Grundlagen des Rechnungswesens des Lehrbetriebs bei der Ausführung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.10.3eins Punkt 10 Punkt 3 Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
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1.10.4eins Punkt 10 Punkt 4 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach betrieblichen Vorgaben ablegen oder weiterleiten.
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1.10.5eins Punkt 10 Punkt 5 die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.
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1.10.6eins Punkt 10 Punkt 6 einfache Kennzahlen ermitteln.
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1.10.7eins Punkt 10 Punkt 7 Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Er/Sie kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins Qualitätsmanagementsysteme im Bereich der Medizinprodukte darstellen (zB Medizinprodukte-Vigilanz, Chargenverwaltung, Artikelrückverfolgung).
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 an der Entwicklung von Qualitätsstandards des Lehrbetriebs mitwirken.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.52 Punkt eins Punkt 5 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.1.62 Punkt eins Punkt 6 im Anlassfall bei der Artikelrückverfolgung mitarbeiten
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Er/Sie kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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mit erkrankten Kunden fachgerecht umgehen.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Er/Sie kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Er/Sie kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 mit sensiblen Daten bzw. Gesundheitsdaten fachgerecht umgehen und entsprechend der betrieblichen Vorgaben vernichten.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Er/Sie kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, CRM).
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die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
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Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Er/Sie kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren
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kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein..
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Er/Sie kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Er/Sie kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Er/Sie kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Verkauf und Kundenberatung |
4.1 Kundenberatung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins Kundenwünsche und Kundenbedarf ermitteln.
| | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken beraten.
| x | x | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Kunden auf Grundlage seines/ihres fachlichen Know-Hows (Bewegungsapparat sowie dessen Pathologie, Herz- Kreislaufsystem, Urogenitalsystem, Atmung, Verdauungssystem) beraten.
| x | x | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Kunden über die Waren des betrieblichen Sortiments informieren und beraten.
| | x | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Kunden betreuen (zB Maßnehmen, Anpassen von Medizinprodukten, richtige Größe bestimmen und empfehlen) soweit diese Tätigkeiten keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.
| | x | x |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 mit sterilen Produkten umgehen.
| x | x | |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 die Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Medizinprodukten beachten.
| x | x | |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 Kunden auf die Wichtigkeit von Hygienemaßnahmen bei der Anwendung von Medizinprodukten hinweisen.
| | | x |
4.1.94 Punkt eins Punkt 9 einfache Kundengespräche in englischer Sprache führen.
| | | x |
4.1.104 Punkt eins Punkt 10 verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen berücksichtigen.
| x | x | x |
4.1.114 Punkt eins Punkt 11 branchenrelevante medizinische Fachausdrücke verwenden.
| x | x | x |
4.2 Zusatzverkäufe und Serviceleistungen |
Er/Sie kann… | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Ergänzungs- und Ersatzartikel anbieten.
| x | x | x |
über betriebliche Serviceleistungen informieren.
| x | x | x |
einen Überblick über die Tätigkeiten bei der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten geben (schadhaft gewordene Bestandteile austauschen, Behälter nachfüllen, Zubehör anbringen, Geräte reinigen, Produkte, Abfall etc., Geräte warten), (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).
| | x | x |
Medizinprodukte wiederaufbereiten (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).
| | x | x |
4.3 Kaufabschluss |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Abschlussfragen zum richtigen Zeitpunkt stellen.
| | x | x |
Kunden bzgl. Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterscheiden einschulen (soweit diese Tätigkeit keinem anderen reglementierten Gewerbe vorbehalten sind).
| | | x |
die Kundeneinschulung dokumentieren und das jeweilige Produkt übergeben.
| x | x | x |
die Ware fachgerecht verpacken und ausfolgen.
| x | x | x |
4.4 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
| | x | |
Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).
| | x | x |
4.5 Kassaführung und Zahlungsverkehr |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins die wichtigsten einschlägige Steuern und Abgaben darstellen (Umsatzsteuer, Medizinprodukteabgabe).
| | | x |
den Verkaufspreis ermitteln.
| | | x |
den Kassier- bzw. Fakturierungsvorgang mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten abschließen.
| | x | x |
die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen beim Abwickeln von Kassier- bzw. Fakturierungsvorgängen umsetzen.
| | x | x |
besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Retouren).
| | x | x |
Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
| | | x |
Rechnungen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausstellen.
| | | x |
Heilbehelfe abrechnen (zB Verordnungsscheine ausfüllen).
| | x | x |
Verordnungen auf medizinische Schlüssigkeit und krankenversicherungsrechtliche Richtigkeit überprüfen.
| | x | x |
den Kassastand überprüfen.
| | x | x |
den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
| | x | x |
5. Kompetenzbereich: Warenbeschaffung und Lagerung |
5.1 Beschaffungsprozess |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins die Grundlagen des Beschaffungsprozesses (zB Bedarfserstellung Bezugsquellenauswahl) des Lehrbetriebes darstellen.
| x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-) Verträgen darstellen.
| x | x | |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-) Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
| x | x | |
5.2 Bedarfsermittlung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins den Warenbestand ermitteln.
| | x | x |
betriebliche Warenbewegungen erfassen.
| | x | x |
den Warenbedarf ermitteln.
| | x | x |
5.3 Angebotsvergleich |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Konformitätsbewertungsverfahren für die Zulassung von Medizinprodukten im EU-Raum (zB CE-Zeichen, benannte Stellen, Konformitätserklärung) darstellen.
| x | | |
Anfragen tätigen und Angebote einholen.
| x | | |
neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen.
| | x | x |
bei der Eignungsprüfung neuer Lieferanten und/oder Produkte mitwirken.
| | | x |
Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
| | x | x |
quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
| | x | x |
Liefer- und Zahlungsklauseln in Bezug auf die Warenlieferung und auf die Abwicklung von Beförderungsaufträgen berücksichtigen.
| | x | x |
5.4 Bestellungen |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
| | x | x |
Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.
| | x | x |
mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
| | x | x |
Liefertermine überwachen.
| | | x |
5.5 Warentransport |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.5.15 Punkt 5 Punkt eins besondere Vorschriften für den Transport von Medizinprodukten (zB Gefahrguttransporte, TRC-Transporte) darstellen.
| x | x | |
den Warentransport für Medizinprodukte in Auftrag geben. (auch für besondere Medizinprodukte, wie zB Gefahrgüter).
| | x | |
5.6 Wareneingang |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.6.15 Punkt 6 Punkt eins die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
| x | x | |
Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Kontrollieren des Ablaufdatums, der Verkehrsfähigkeit, der CE-Zeichen) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
| x | x | |
die Rechnungskontrolle durchführen.
| | | x |
Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen, Retournierung oder Entsorgung der Ware).
| | x | x |
Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
| | | x |
5.7 Warenlagerung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.7.15 Punkt 7 Punkt eins Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft und des betrieblichen Warenflusses im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| x | x | |
die Lagerbedingungen von verschiedenen Artikeln seines Aufgabenbereichs unter Beachtung der Hygiene erklären und berücksichtigen.
| x | x | |
Waren unter Beachtung der wesentlichen Lagervorschriften und Sicherheitsvorkehrungen lagern.
| x | x | x |
Lagergeräte, die von ihm/ihr benutzt werden dürfen, sicher bedienen.
| | x | x |
die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
| | x | x |
das Lager verwalten und Lagerbestände kontrollieren sowie den Lagerbestand feststellen und überwachen (auch im Hinblick auf Hygiene).
| | x | x |
6. Kompetenzbereich: Marketing |
6.1 Grundlagen des betrieblichen Marketings |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
| x | x | |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) geben.
| x | x | |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 rechtliche Grenzen der Werbung in Bezug auf die Heilwirkung eines Produktes darstellen.
| x | x | |
6.2 Sortimentsgestaltung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche).
| x | x | x |
einen Überblick über das Sortiment des Lehrbetriebs hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Aufbau, Funktion, Bedienung und des Betriebes von Medizinprodukten (wie zB sterile Produkte, technische Hilfen für behinderte Menschen, Orthopädietechnik und wiederverwendbare Instrumente, zahnärztliche Produkte, Produkte zum Einmalgebrauch, ophtalmische und optische Produkte, aktive implantierbare Produkte, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, elektromedizinische und -mechanische Produkte, Krankenhausinventar, nichtaktive implantierbare Produkten, Röntgen und anderen bildgebenden Geräte) geben.
| x | x | x |
Warengruppen unterscheiden.
| x | x | x |
angebotene Dienstleistungen des Lehrbetriebs darstellen.
| x | x | x |
mit Waren sachgemäß umgehen.
| x | x | x |
6.3 Warenpräsentation und Verkaufsförderung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins Waren fachgerecht platzieren.
| | x | x |
Waren verkaufsgerecht und unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen präsentieren.
| x | x | x |
bei der Organisation und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitarbeiten (zB einfache Dekorationsarbeiten durchführen).
| | x | x |
6.4 Preisgestaltung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins die Grundlagen der betrieblichen Preisgestaltung erklären.
| | | x |
darstellen, wie sich Endverbraucherpreise zusammensetzen.
| | x | x |
Preise korrekt auszeichnen.
| x | x | x |
6.5 Kundenbindung |
Er/Sie kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.5.16 Punkt 5 Punkt eins an Kundenbindungsprogrammen des Lehrbetriebs mitarbeiten.
| x | x | x |
eine nachhaltige Verkäufer-Käuferbeziehung aufbauen.
| | x | x |
am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Messen mitwirken).
| | x | x |
| | | |