Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung § 3

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 117/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

24.03.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

Paragraph 3,

Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Im RIS seit

23.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2021

Gesetzesnummer

20011498

Dokumentnummer

NOR40231825

Navigation im Suchergebnis