Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 117 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 3
24.03.2021
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
23.03.2021
20011498
NOR40231825