Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Text
Strafbestimmungen
§ 5.Paragraph 5,
Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach § 10 DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen. Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 10, DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen.
Im RIS seit
21.12.2020
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020
Gesetzesnummer
20011407
Dokumentnummer
NOR40228903