Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
28.11.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 4.Paragraph 4,
§ 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben. Paragraph eins, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
Im RIS seit
01.12.2020
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2020
Gesetzesnummer
20011374
Dokumentnummer
NOR40227960