Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 532 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 4
28.11.2020
60/02 Arbeitnehmerschutz
Paragraph eins, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
01.12.2020
20011374
NOR40227960