Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die Beträge an Familienbeihilfe gemäß § 8 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sowie des Kindesabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten. Diese Verordnung bestimmt die Beträge an Familienbeihilfe gemäß Paragraph 8, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sowie des Kindesabsetzbetrages gemäß Paragraph 33, Absatz 3, EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
Im RIS seit
18.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020
Gesetzesnummer
20011329
Dokumentnummer
NOR40227366