Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 482 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2021
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 61/01 Familienlastenausgleich
Diese Verordnung bestimmt die Beträge an Familienbeihilfe gemäß Paragraph 8, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sowie des Kindesabsetzbetrages gemäß Paragraph 33, Absatz 3, EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
18.11.2020
20011329
NOR40227366