(5)Absatz 5,Die verantwortliche Person hat der ermächtigten Überwachungsstelle folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
Name und Adresse der verantwortlichen Person sowie
Adresse und eindeutige Identifizierungsnummer des Standorts.
Als eindeutige Identifizierungsnummer des Standorts ist die Global Location Number des Elektronischen Datenmanagements (EDM) zu verwenden. Sind mehrere Standorte betroffen, so ist für jeden Standort eine eigene Global Location Number zu verwenden.