Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
IQS-WB-Aufwandersatzverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
05.11.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates
§ 2.Paragraph 2,
Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.
Im RIS seit
05.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2020
Gesetzesnummer
20011319
Dokumentnummer
NOR40227184