IQS-WB-Aufwandersatzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 466 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 2
05.11.2020
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.
05.11.2020
20011319
NOR40227184