Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
26.02.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
§ 1.Paragraph eins,
Vereinnahmte Erlöse aus der Verwertung von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Rechnungshofes übergeben wurden, sind für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zugunsten von Bediensteten aus diesem Planstellenbereich sowie für Zuwendungen an karitative Einrichtungen zu verwenden.
Im RIS seit
25.02.2020
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
20010996
Dokumentnummer
NOR40220954