Kurztitel

Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.02.2020

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Paragraph eins,

Vereinnahmte Erlöse aus der Verwertung von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Rechnungshofes übergeben wurden, sind für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zugunsten von Bediensteten aus diesem Planstellenbereich sowie für Zuwendungen an karitative Einrichtungen zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020

Gesetzesnummer

20010996

Dokumentnummer

NOR40220954