Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
26.02.2020
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Vereinnahmte Erlöse aus der Verwertung von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Rechnungshofes übergeben wurden, sind für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zugunsten von Bediensteten aus diesem Planstellenbereich sowie für Zuwendungen an karitative Einrichtungen zu verwenden.
25.02.2020
20010996
NOR40220954