Bundesrecht konsolidiert

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Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst § 1

Kurztitel

Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 325/2020

Typ

Bekanntmachung

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

20.07.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins,

Jene Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2020,, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden und sich am 31. Juli 2020 noch im Präsenzstand befinden, werden nach Paragraph 28, Absatz eins, des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 102 aus 2019,, mit Ablauf dieses Tages aus dem Einsatzpräsenzdienst entlassen.

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020

Gesetzesnummer

20011231

Dokumentnummer

NOR40224886

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