Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2020,
Bekanntmachung
Paragraph eins
20.07.2020
43/01 Wehrrecht allgemein
Jene Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2020,, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden und sich am 31. Juli 2020 noch im Präsenzstand befinden, werden nach Paragraph 28, Absatz eins, des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 102 aus 2019,, mit Ablauf dieses Tages aus dem Einsatzpräsenzdienst entlassen.
22.07.2020
20011231
NOR40224886