Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Fahrverbot auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 7 bis 11 Uhr und von 15 bis 18 Uhr verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.
Im RIS seit
01.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020
Gesetzesnummer
20011208
Dokumentnummer
NOR40224241