Fahrverbot auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2020
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 7 bis 11 Uhr und von 15 bis 18 Uhr verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.
01.07.2020
20011208
NOR40224241