Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 6 bis 10 Uhr verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.
Im RIS seit
01.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2020
Gesetzesnummer
20011207
Dokumentnummer
NOR40224238