Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2020
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 6 bis 10 Uhr verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.
01.07.2020
20011207
NOR40224238