Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 245/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.05.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2016 mit insgesamt 783 943,92 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020

Gesetzesnummer

20011185

Dokumentnummer

NOR40223529

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