Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2016
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2020,
römisch fünf
Artikel eins
30.05.2020
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2016 mit insgesamt 783 943,92 Euro festgesetzt.
02.06.2020
20011185
NOR40223529