Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
26.05.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
31/04 Bundesbeteiligungen
Text
Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten
§ 1.Paragraph eins,
Die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH („COFAG“), die der Kompensation von Umsatzausfällen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 dienen, haben den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
Im RIS seit
26.05.2020
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020
Gesetzesnummer
20011180
Dokumentnummer
NOR40223437