Kurztitel

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.05.2020

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Text

Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten

Paragraph eins,

Die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH („COFAG“), die der Kompensation von Umsatzausfällen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 dienen, haben den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020

Gesetzesnummer

20011180

Dokumentnummer

NOR40223437