(6)Absatz 6,Werden Gebühren nicht ohne weiteres entrichtet, sind sie mit Bescheid vorzuschreiben. Gebühren, die für Tätigkeiten der Behörde anlässlich der Vollziehung des § 3 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 2018 einzuheben sind, sind jedenfalls mit Bescheid vorzuschreiben.Werden Gebühren nicht ohne weiteres entrichtet, sind sie mit Bescheid vorzuschreiben. Gebühren, die für Tätigkeiten der Behörde anlässlich der Vollziehung des Paragraph 3, Absatz 2, des Pflanzenschutzgesetzes 2018 einzuheben sind, sind jedenfalls mit Bescheid vorzuschreiben.