Bundesrecht konsolidiert

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Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung § 1

Kurztitel

Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 427/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Text

Pauschalbeitrag

Paragraph eins,

Der vorläufige und der endgültige Pauschalbeitrag für das Jahr 2020 sowie die vorläufigen und endgültigen Pauschalbeiträge für die Folgejahre sind nach Paragraph 447 f, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG zu errechnen.

Im RIS seit

13.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2025

Gesetzesnummer

20010884

Dokumentnummer

NOR40220281

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2019/427/P1/NOR40220281

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