Bundesrecht konsolidiert

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Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020 § 1

Kurztitel

Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 411/2019 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 483/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VU-MV 2020

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Beachte

Z 8, 10, 11: zum Bezugszeitraum vgl. § 5 Abs. 3

Text

Jahresmeldungen

Paragraph eins,

Der FMA sind jährlich zum Bilanzstichtag vorzulegen:

  1. Ziffer eins
    die Posten des Jahresabschlusses mit Aufgliederungen zu einzelnen Positionen;
  2. Ziffer 2
    einzelne Bestands- und Erfolgsposten, aufgegliedert nach Versicherungszweigen und Versicherungsarten;
  3. Ziffer 3
    Angaben zu versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere mit Aufgliederungen zur Deckungsrückstellung;
  4. Ziffer 4
    Angaben zu Gewinn- und Verlustquellen aus dem versicherungstechnischen Ergebnis;
  5. Ziffer 5
    Ermittlung der Abwicklungsergebnisse in einzelnen Versicherungszweigen;
  6. Ziffer 6
    Angaben zur Mitversicherung und zu übernommener und abgegebener Rückversicherung;
  7. Ziffer 7
    statistische Daten gemäß Abschnitt 4 der Anlage 1 oder sofern es sich um eine inländische Zweigniederlassung eines Drittland-Versicherungsunternehmens oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens handelt, gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2;
  8. Ziffer 8
    Kennziffer der juristischen Person gemäß den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zur Rechtsträgerkennung (LEI), EIOPA-BoS-2021/456;
  9. Ziffer 9
    Angaben zu Anteilen von verbundenen Unternehmen und von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  10. Ziffer 10
    Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Bilanzabteilung gemäß Paragraph 141, VAG 2016;
  11. Ziffer 11
    Angaben zu Sensitivitäten.

Schlagworte

Bestandsposten, Gewinnquelle

Im RIS seit

27.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

20010866

Dokumentnummer

NOR40249557

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2019/411/P1/NOR40249557

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