Bundesrecht konsolidiert

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Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 411/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

31.12.2022

Abkürzung

VU-MV 2020

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Text

Jahresmeldungen

Paragraph eins,

Der FMA sind jährlich zum Bilanzstichtag vorzulegen:

  1. Ziffer eins
    die Posten des Jahresabschlusses mit Aufgliederungen zu einzelnen Positionen;
  2. Ziffer 2
    einzelne Bestands- und Erfolgsposten, aufgegliedert nach Versicherungszweigen und Versicherungsarten;
  3. Ziffer 3
    Angaben zu versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere mit Aufgliederungen zur Deckungsrückstellung;
  4. Ziffer 4
    Angaben zu Gewinn- und Verlustquellen aus dem versicherungstechnischen Ergebnis;
  5. Ziffer 5
    Ermittlung der Abwicklungsergebnisse in einzelnen Versicherungszweigen;
  6. Ziffer 6
    Angaben zur Mitversicherung und zu übernommener und abgegebener Rückversicherung;
  7. Ziffer 7
    statistische Daten gemäß Abschnitt 4 der Anlage 1 oder sofern es sich um eine inländische Zweigniederlassung eines Drittland-Versicherungsunternehmens oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens handelt, gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2;
  8. Ziffer 8
    Kennziffer der juristischen Person gemäß den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) für die Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI), EIOPA-BoS-14-026;
  9. Ziffer 9
    Angaben zu Anteilen von verbundenen Unternehmen und von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  10. Ziffer 10
    Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Bilanzabteilung gemäß Paragraph 141, VAG 2016.

Schlagworte

Bestandsposten, Gewinnquelle

Im RIS seit

20.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

20010866

Dokumentnummer

NOR40219785

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2019/411/P1/NOR40219785

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