Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.01.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Anmeldung zum Onlineverfahren erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Unternehmer hat bekanntzugeben:
Name bzw. Firmenbezeichnung
Umsatzsteueridentifikationsnummer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, eine andere Steueridentifikationsnummer
(2)Absatz 2,Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:
ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
ein Nachweis über die Identität und die Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person
Im RIS seit
05.12.2019
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2019
Gesetzesnummer
20010832
Dokumentnummer
NOR40219526