Bundesrecht konsolidiert

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Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe § 1

Kurztitel

Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 355/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

28.11.2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BKKWVB-VO

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Text

Paragraph eins,

Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die zum 1. Jänner 2020 bestehenden Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse bis zur nach Paragraph 2, vorgesehenen Vermögensteilung zunächst zur Gänze.

Im RIS seit

28.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2019

Gesetzesnummer

20010816

Dokumentnummer

NOR40219370

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